Wenn mehrere Versandstücke mit Gefahrgut auf eine Palette gepackt werden, sind nicht mehr alle Gefahrenzettel von außen zu sehen.
Hier kann die Palette ganz normal zusammengestellt werden. (Die einzelnen Kartons müssen nach den Bestimmungen des ADR gepackt sein) Nach dem Folieren müssen auf der Außenseite der Palette nur alle Gefahrenzettel, die auf der Palette verpackt sind, angebracht werden. Zusätzlich muss Hinweis „UMVERPACKUNG“ in min. Schrittgröße 12 mm zu den Gefahrenzettel angebracht werden.
Achtung! Es muss auf Zusammenladeverbote geachtet werden!
Beispiel
Ein Hersteller von Pflegeprodukten darf um in den „begrenzten Mengen“ zu versenden nur 6 Sprayflaschen (UN 1950) in einen Karton verpacken.
Er packt also 6 Sprayflaschen in einen stabilen Außenkarton oder ein Tray und Kennzeichnet diese mit dem Gefahrenzettel „LQ“. Das macht er noch mit 594 weiteren Flaschen. Nun hat er 100 Kartons á 6 Spraydosen. Diese stapelt er auf eine Palette und wickelt sie mit Folie ein.
Jetzt muss er nur noch den Gefahrenzettel „LQ“ und den Hinweis UMVERPACKUNG außen anbringen und kann die ganze Palette als Gefahrgut in begrenzter Menge versenden.