Alle zugelassenen und geprüften Verpackungen sind mit einem UN-Code versehen. Dieser muss auf der Verpackung sichtbar aufgebracht sein.
Die Verpackungsgruppen werden im ADR mit I, II und III angegeben.
UN-codierte Verpackungen sind mit Leistungsbuchstaben versehen, die verraten, für welche der drei Verpackungsgruppen die jeweilige Verpackung zugelassen ist. Es gibt drei Leistungsbuchstaben: X, Y und Z.
Es ist vor der Beschaffung von UN-Verpackungen ratsam, einen Blick in das Zulassungsschreiben der Verpackung zu werfen. Hier wird darauf hingewiesen, welche Tests mit dieser Verpackung durchgeführt wurden und für was diese Verpackung zugelassen ist oder auch nicht.
Diese Zulassungsschreiben sind im Internet über die Zulassungsstelle (BAM im Beispiel) und die Zulassungsnummer (3975 im Beispiel) zu finden.