Was ist eine UN-Codierte Verpackung

Alle zugelassenen und geprüften Verpackungen sind mit einem UN-Code versehen. Dieser muss auf der Verpackung sichtbar aufgebracht sein.

Die Verpackungsgruppen werden im ADR mit I, II und III angegeben.

  • Verpackungsgruppe I: Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II: Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III: Stoffe mit geringer Gefahr

UN-codierte Verpackungen sind mit Leistungsbuchstaben versehen, die verraten, für welche der drei Verpackungsgruppen die jeweilige Verpackung zugelassen ist. Es gibt drei Leistungsbuchstaben: X, Y und Z.

  • In eine X-geprüfte Verpackung dürfen Stoffe der Verpackungsgruppe I, II und III.
  • In eine Y-geprüfte Verpackung dürfen Stoffe der Verpackungsgruppe II und III.
  • In eine Z-geprüfte Verpackung dürfen nur Stoffe der Verpackungsgruppe III.

Es ist vor der Beschaffung von UN-Verpackungen ratsam, einen Blick in das Zulassungsschreiben der Verpackung zu werfen. Hier wird darauf hingewiesen, welche Tests mit dieser Verpackung durchgeführt wurden und für was diese Verpackung zugelassen ist oder auch nicht.

Diese Zulassungsschreiben sind im Internet über die Zulassungsstelle (BAM im Beispiel) und die Zulassungsnummer (3975 im Beispiel) zu finden.